Inzahlungnahme

Formular Neuwagen (PDF)

Auf Basis Ihrer Angaben führen wir sodann eine Vorabbewertung durch.
Dazu benötigen wir bitte:

  • Kopie Fahrzeugschein
  • Kopie Fahrzeugbrief so fern vorhanden
  • 4 Fahrzeugbilder außen je von links, rechts, vorne, hinten
  • 5 Fahrzeugbilder innen je Sitz Fahrerbereich, Sitz Beifahrer, Sitz hinten links und rechts sowie 1 Bild Armaturenbrett
  • 1 Fahrzeugbild Kofferraum geöffnet mit Sicht auf Stoßstange hinten zu etwaigen Beschädigungen im Ladebereich
  • 4 Fahrzeugbilder der Räder / Felgen / Reifen auf etwaige Beschädigungen

Auf Basis Ihrer Angaben führen wir sodann eine Vorabbewertung durch.

Alle unsere Preise sind Endpreise inklusive Transportkosten ab Werk.

Da wir Ihnen von Haus aus unsere bestmöglichen Konditionen anbieten, sind weitere Preisabschläge leider nicht möglich.

Die gezeigten Preise sind zunächst gültig ohne Inzahlungnahme von Gebrauchtwagen.

Ihren Gebrauchtwagen können wir dennoch nach vor Ort Besichtigung und technischer Prüfung in Zahlung nehmen - eine vor Ort Bewertung ist zwingend erforderlich!

Sie wohnen weiter von unserem Standort entfernt zu Besichtigung Ihres Gebrauchtwagens auf Inzahlungnahme?

Sobald wir über diese Informationen verfügen, können wir ein Angebot zur Inzahlungnahme abgeben.

Eine Vorort-Besichtigung ist selbstverständlich und gerne möglich, wenn Sie in der Umgebung wohnen; hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin. 

Beherzigen Sie bitte von vorneherein, dass wir nicht auf vergleichbare Fahrzeuge, wie diese beispielsweise in den Fahrzeugbörsen gezeigt sind bzw. angeboten werden einsteigen können. 

Mit folgender Begründung: 

  • Unsere Marge bei Neuwagen ist sehr knapp kalkuliert - wie vor - wir zeigen sofort den besten Preis.
  • Gebrauchtwagen, wie diese in Börsen inseriert sind, erzielen in der Regel nicht den gezeigten bzw. inserierten Preis
  • Als Händler sind wir auf gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Gebrauchtwagenkäufer verpflichtet
    d.h. wir sind gegenüber dem Käufer Ihres Gebrauchtwagens verpflichtet, künftig jedweden auftretenden Schaden / Mangel / Defekt ab Datum des Erwerbs für den Zeitraum von 24 Monaten zu erstatten bzw. auf unsere Kosten instand zu setzen. 

Diese gesetzliche Regelung zu 24-Monatiger Gewährleistung stellt für uns als Händler eine teils unüberwindbare Hürde dar.

Beispiel:

Geht ein Klimakompressor innerhalb von 24 Monaten defekt, bedingt dies geschätzt einen Betrag in Höhe von zirka 1.400,00 bis 2.800,00 Euro – je nach Modell / Hersteller

Geht ein Getriebe innerhalb von 24 Monaten defekt, bedingt dies geschätzt einen Betrag in Höhe von zirka 2,700,00 bis weit an 8.000,00 Euro – je nach Modell / Hersteller

Geht eine Lichtmaschine defekt, auch hier zwischen 600,00 und 1.900,00 Euro – je nach Hersteller bzw. Modell und leider geht das mit jedwedem Bauteil weiter…. 

Würden Sie als Privatperson Ihren Gebrauchtwagen privat verkaufen, gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht wie bei uns als Händler nicht!

Vor der Situation wollen Sie bitte für Sich entscheiden, ob Sie unseren vorteilhaften Neuwagenpreis in Anspruch nehmen wollen und Ihren Gebrauchtwagen selbst vermarkten

auf diesem Weg erzielen Sie aller Voraussicht nach einem höheren Kaufpreis als bei uns bei Inzahlungnahme 

Über die Thematik gesetzliche Gewährleistung treffen uns zu Gebrauchtwagenvermarktung folgende Themen / Kosten 

  • Thematik 24 Monate Gewährleistungsrecht ab Kaufdatum
  • Fahrzeugaufbereitung
  • Instandsetzung etwaiger, bereits vorhandener Schäden/ Mängel / Defekte / Steinschläge an Windschutzscheibe etc. vor Verkauf
  • Serviceintervall und / oder TÜV fällig
  • Zustand Reifen, Bremsen, Verschleißteile 

Dennoch stehen wir zu Inzahlungnahme Ihres Gebrauchtwagens gerne zur Verfügung.